• 07 FEB 15
    Brustverkleinerung – oft gesundheitsrelevant

    Brustverkleinerung: Kostenübernahme bei medizinischer Relevanz
    Chronische Rückenschmerzen, starke Verspannungen, schmerzhaft einschneidende BH-Träger – überproportional große Brüste bringen für die Betroffenen viele Probleme mit sich. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen entsteht oftmals auch eine immense psychische Belastung, die nicht selten sogar zu Depressionen führt. Die Lebensqualität der Frauen leidet in hohem Maße, körperliche Betätigungen können häufig nur eingeschränkt ausgeführt werden. Hinzu kommt in einigen Fällen auch eine ausgeprägte Scham und der Versuch, mit möglichst weiter Kleidung, das Ausmaß der Brüste zu verstecken. Die einzige Hilfe ist in vielen Fällen eine entsprechende Operation zur Brustverkleinerung.

    Nachweisen der medizinischen Indikation
    Besteht eine derartige gesundheitliche Einschränkung, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Kosten für einen Verkleinerungseingriff von der Krankenkasse übernommen werden. Dafür sind allerdings im Vorhinein starke Nerven und Durchhaltevermögen nötig, da die Übernahme von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Zunächst ist es entscheidend, dass die medizinische Indikation nachgewiesen wird. Dies ist nur möglich, wenn die Brüste um mindestens zwei Körbchengrößen oder aber 500 Gramm pro Seite verkleinert werden müssen. Auch eine deutliche Fehlbildung oder Asymmetrie kann den Eingriff medizinisch notwendig machen.

    Antrag auf Kostenübernahme
    Im ersten Schritt muss die Patientin prüfen, ob die jeweiligen Bestimmungen der eigenen Krankenkasse überhaupt eine Kostenbeteiligung für diese Art von Operation vorsieht. Ist dies der Fall, ist ein entsprechender Antrag auszufüllen, in dem es sich empfiehlt, möglichst genau auf die geforderten Voraussetzungen einzugehen. Wichtig ist darüber hinaus, dass die medizinische Indikation deutlich genannt wird – es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass der Eingriff kosmetisch motiviert ist. Außerdem muss verdeutlicht werden, dass die Brustverkleinerung nicht nur vorhandene Beschwerden lindern, sondern auch potenzielle neue Krankheitserscheinungen verhindern soll. Die Chancen auf eine Kostenübernahme steigen zudem, wenn die Betroffene sich aufgrund der zu großen Brüste bereits in ärztlicher Behandlung befindet.

    Entscheidend ist, dass alle infrage kommenden konservativen Maßnahmen, also Sport- und Fitnessprogramme, Gewichtsreduktion, Krankengymnastik, etc., bereits ausgeschöpft wurden. Ratsam ist es des Weiteren, die psychischen Probleme nicht in den Vordergrund zu stellen. Denn ansonsten besteht das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird – Depressionen sind beispielsweise für eine Kostenübernahme nicht als Grund anerkannt. Demgegenüber erhöht sich die Chance, wenn dem Antrag Fotos sowie Kostenvoranschläge verschiedener Ärzte und Kliniken beigefügt werden. Erfolgreich ist das Vorhaben nur dann, wenn sowohl die Krankenkasse als auch der medizinische Dienst und entsprechende Fachärzte die Notwendigkeit einstimmig bestätigen.

    Weitere Informationen
    Die besten Voraussetzungen haben Patientinnen, wenn sie bereits in intensivem Kontakt mit einem Facharzt stehen und dieser die medizinische Indikation eindeutig bescheinigen kann. Mehr über den Ablauf der Brustverkleinerung lesen. Je größer das entfernte Gewicht letztendlich ist, desto größer ist auch der gesundheitliche Nutzen.