• Erläuterung zum Begriff Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

    Das Berufsbild des Schönheitschirurgen ist ein Mythos – denn es gibt dieses in der Form gar nicht. Auch wenn der Volksmund diesen Begriff verinnerlicht hat, ist er keine offizielle Bezeichnung für dieses höchst komplexe Feld der Medizin. Der korrekte Titel behandelnder Ärzte in diesem Bereich lautet „Facharzt für Ästhetische und Plastische Chirurgie“, kurz „Plastischer Chirurg“.

     

    Ausbildung

    Um sich mit diesem Titel schmücken zu dürfen, durchläuft der jeweilige Arzt nach seinem Medizinstudium eine sechsjährige Weiterbildung. Diese besteht aus einem zweijährigen Basismodul im Gebiet Chirurgie sowie einer anschließenden vierjährigen Facharztweiterbildung in der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie. Im Basisteil sammeln die angehenden Chirurgen Erfahrungen in der Intensivmedizin, der Operationstätigkeit sowie Stations- und Ambulanzkompetenzen. Danach folgt die Spezialisierung auf ein Fachgebiet der Plastischen Chirurgie.

     

    Die Säulen der Plastischen Chirurgie

    Die Plastische Chirurgie besteht im Wesentlichen aus vier Bereichen:

    • Handchirurgie – Dabei werden Erkrankungen, Verletzungen oder Fehlbildungen von Gefäßen, Nerven und Sehnen mikrochirurgisch behandelt.
    • Rekonstruktive Chirurgie – Nach Erkrankungen, Unfällen oder bei angeborenen Fehlbildungen werden defekte Körperfunktionen wiederhergestellt. Dazu zählen auch die Erhaltung und das Wiederanfügen abgetrennter Körperteile.
    • Verbrennungschirurgie – Bestehen Verbrennungen zweiten und dritten Grades, werden in dieser Disziplin Gewebeteile transplantiert.
    • Ästhetische Chirurgie – In diesem Feld werden Operationen durchgeführt, die medizinisch nicht notwendig, sondern Wunsch des Patienten sind.

     

    Ästhetische und Plastische Chirurgie

    Wichtig zu erwähnen ist, dass Ästhetische und Plastische Chirurgie nicht dasselbe sind. Vielmehr ist die Ästhetische eine Unterkategorie der Plastischen Chirurgie. Bevor ein Arzt ästhetische Eingriffe durchführen darf, sollte er etwa 600 Mal unter Anleitung operiert haben.

    Selbsternannte „Schönheitschirurgen“ verfügen häufig über keine oder nur eine für dieses Feld unzureichende allgemeinchirurgische Ausbildung. Daher ist es für Patienten essenziell, sich intensiv mit der Befähigung des jeweiligen Arztes auseinanderzusetzen.